S-Pedelec

Eine Frau steht neben dem S-Pedelec von Stromer

Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelec oder Speed Pedelec genannt, werden den Krafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren, wie Pedelecs auch, das heißt der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben. Rechtlich müssen einige Besonderheiten berücksichtigt werden: Eine Betriebserlaubnis (COC Zertifikat) beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers ist notwendig. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Roller-Führerschein. Beim Fahren ist ein geeigneter Helm (Norm ECE-R 22-05) vorgeschrieben. Radwege dürfen nicht genutzt werden. Weiterhin ist das Mitführen eines Verbandspackerl Pflicht. Das S-Pedelec muss zudem regelmäßig zur Begutachtung (§57a Begutachtung) vorgeführt werden.

Was musst du bei einer Fahrt mit den schnellen Pedelecs beachten?

Ein Mann in Businesskleidung auf dem Speed Pedelec von Riese und Müller

Helmpflicht

Bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm. In der Realität ist dieser Sachverhalt allerdings recht unklar. Daher überlässt es der Gesetzgeber der Industrie “geeignete Helme” also typgeprüfte Helme bereit zu stellen.

S-Pedelecs - aktuelle Bestimmungen zusammengefasst

verkehrsrechtlich als Krafträder eingestuft (Klasse L1e-B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern)

Rollerführerschein (AM oder höher)

Versicherung + Kennzeichen nötig

Verbandspackerl muss mitgeführt werden

Motorleistung: maximale Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung
(Tretkraftunterstützung von max. 400 %)

Pflicht (Fahrzeug): Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, beleuchtetes Versicherungskennzeichen, Hupe, Seitenständer (bei unter 35 Kilogramm muss dieser nicht von selbst einklappen), Bremslicht, mehrspurige S-Pedelecs: Blinker und Füllstand der Bremsanlage

Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben. Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist. Feld- und Waldwege mit Schild „Durchfahrt verboten“ (roter Kreis auf weißem Grund) sind tabu (auch mit ausgeschaltetem Motor)

COC Zertifikat ist zur Erstzulassung notwendig und kann beim Händler oder Hersteller angefordert werden

Pflicht (Alltag): Helmpflicht (ein „geeigneter Schutzhelm“), Anhänger sind verboten. Kindersitze sind erlaubt (maximale Zuladung unbedingt beachten!)

Licht: permanent mit Licht fahren

Bauliche Veränderungen: die verwendeten Bauteile müssen immer der Betriebserlaubnis entsprechen

Alkohol: wie beim Auto 0,5 Promille

Das S-Pedelec muss regelmäßig zur Begutachtung §57a vorgeführt werden

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